So unterstützen wir Sie
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Als Gläubiger der Einlage versichere ich, dass dritten Personen keine Rechte irgendwelcher Art an dem Guthaben zustehen, insbesondere dass das Guthaben nicht verpfändet oder abgetreten wurde.
Sollte es sich um eine Spareinlage handeln, verpflichte ich mich, das Sparbuch eigenhändig zu entwerten.
Ich bin zur Versicherung der Wahrheit meiner Angaben an Eides statt bereit.
Haftungsübernahme: Sollte der Bank wegen des in Verlust geratenen bzw. nicht entwerteten Sparbuchs irgendein Schaden entstehen, werde ich als Gläubiger dafür aufkommen.
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.