Kreditinstitute sind verpflichtet, variable Zinsen regelmäßig den Marktentwicklungen, die durch einen Referenzzinssatz abgebildet werden, anzupassen. Für Girokonten und Darlehen mit variablem Sollzinssatz ist der Referenzzinssatz „EURIBOR-Dreimonatsgeld / Monatsdurchschnitt“ der Deutschen Bundesbank maßgeblich.
Bei Girokonten erfolgt eine vierteljährliche Überprüfung des Referenzzinssatzes. Hat sich dieser geändert, so wird der Vertrags-/ Sollzins um die Änderung des Referenzzinssatzes in %-Punkten angepasst. Die Zinsanpassung erfolgt mit Wirkung des ersten Tages im Folgequartal.
Bei Darlehenskonten erfolgt eine Überprüfung gemäß den vertraglichen Regelungen im Darlehensvertrag.