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Mann unterschreibt auf einem Papier

Wir benötigen Ihre Zustimmung - wichtige Änderungen ab dem 5. Oktober 2025

Neue Vorschriften zur EU-Verordnung für Echtzeitüberweisungen - die Zustimmung ist für Sie kostenfrei!

Ab dem 5. Oktober 2025 gelten neue Vorschriften für Echtzeitüberweisungen und die Sicherheit im Zahlungsverkehr, denen Sie kostenlos zustimmen können. Diese Änderungen betreffen sämtliche europäischen Banken im SEPA-Raum, einschließlich der Volksbank Franken eG. Im Folgenden erhalten Sie einen übersichtlichen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen für Sie.

Kurzübersicht: Das ändert sich ab dem 5. Oktober 2025

  • Echtzeitüberweisungen werden auf allen Kanälen verpflichtend angeboten – künftig auch für beleghafte Überweisungen.
  • Das bisherige Limit von 100.000,00 € pro Echtzeitüberweisung entfällt. Zukünftig können Sie Ihr persönliches Limit im OnlineBanking selbst festlegen.
  • Eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) gleicht künftig den Empfängernamen mit dem Kontoinhaber ab und schützt so vor Fehlüberweisungen. Vor jeder Zahlung erhalten Sie eine Rückmeldung im Ampel-System.
  • Für die Umsetzung dieser Neuerungen benötigen wir Ihre aktive Zustimmung, die wir seit Juni 2025 einholen werden.

Allgemeiner Überblick

1. Verpflichtendes Angebot von Echtzeitüberweisungen
  • Ab Oktober 2025 sind alle Banken dazu verpflichtet, Echtzeitüberweisungen, sowohl für den Versand, als auch den Empfang aktiv bereitzustellen. Diese Funktion muss zudem auf allen Kanälen verfügbar sein, über die Sie bislang reguläre SEPA-Überweisungen durchführen konnten.

    Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das: Wir ermöglichen Echtzeitüberweisungen bereits seit Mitte 2019. Ab dem genannten Datum werden wir diesen Service auf zusätzliche Übermittlungswege ausweiten – zum Beispiel auch auf beleghafte Überweisungen.

2. Limitsteuerung für Echtzeitüberweisungen
  • Das bisher gesetzliche Limit von 100.000,00 € pro Echtzeitüberweisung wird aufgehoben. Zukünftig haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem OnlineBanking ein individuelles Limit für Echtzeitüberweisungen selbst festzulegen und zu verwalten.

    Für Sie bedeutet das: Bis zum 8. Oktober 2025 bleibt das aktuelle Limit von 100.000,00 € bestehen. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Begrenzung automatisch durch das System, und Sie können Ihr persönliches Überweisungslimit nach Ihren Wünschen anpassen.

3. Einführung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP)
  • Ab dem 5. Oktober 2025 überprüfen wir bei jeder Überweisung, ob der eingegebene Empfänger mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Dadurch erhöhen wir die Sicherheit Ihrer Zahlungen und verringern das Risiko von Fehlüberweisungen.

    Sie erhalten eine Rückmeldung anhand eines Ampelsystems:

    • Grün: Empfänger und Kontoinhaber stimmen überein – die Überweisung kann sicher ausgeführt werden.
    • Gelb: Es besteht eine weitgehende Übereinstimmung – wir geben Ihnen einen Verbesserungsvorschlag.
    • Rot: Empfänger und Kontoinhaber stimmen nicht überein – es gibt keinen Verbesserungsvorschlag.

    Bei gelber oder roter Anzeige entscheiden Sie selbst, ob Sie die Überweisung fortsetzen möchten. In diesen Fällen tragen Sie die Verantwortung für die Ausführung.

    Diese Empfängerüberprüfung wird auf allen Kanälen angewendet, mit Ausnahme von beleghaften Überweisungen sowie bei bestimmten Sammelüberweisungen für Firmenkunden.

    Für Sie bedeutet das: Die neue Kontrolle bei der Empfängerangabe sorgt für zusätzliche Sicherheit bei Ihren Überweisungen. Wir informieren Sie rechtzeitig und unterstützen Sie bei der Umstellung.

Ihre Zustimmung ist notwendig – So läuft der weitere Prozess ab

Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben und angepasster AGB ist Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Regelungen erforderlich.

So können Sie zustimmen

Zustimmung über den QR-Code bei Erhalt eines Briefes oder für Kunden ohne OnlineBanking
  • Sie haben einen Brief mit einem QR-Code und einer individuellen PIN erhalten. Über diesen Weg können Sie die Sonderbedingungen herunterladen und ebenfalls ganz einfach online zustimmen.

Zustimmung über das eingeblendete Overlay für OnlineBanking- und BankingApp- Nutzer
  • Die aktualisierten Sonderbedingungen finden Sie in Ihrem ePostfach. Sie können direkt im OnlineBanking oder in der BankingApp zustimmen, da Ihnen hier ein Overlay nach dem Login angezeigt wird. 

  • Erklärung wie über das Overlay zusgestimmt werden kann
Zustimmung über das Zustimmungsmanagement für OnlineBanking- Nutzer
  • Die aktualisierten Sonderbedingungen finden Sie in Ihrem ePostfach. Sollte Ihnen das Overlay nicht angezeigt werden, können Sie ganz einfach über das Zustimmungsmanagement im OnlineBanking zustimmen.

  • Erklärung wie über das Zustimmungsmanagement im OnlineBanking zusgestimmt werden kann
Zustimmung über das Zustimmungsmanagement für BankingApp- Nutzer
  • Die aktualisierten Sonderbedingungen finden Sie in Ihrem ePostfach. Sollte Ihnen das Overlay nicht angezeigt werden, können Sie ganz einfach über das Zustimmungsmanagement in der BankingApp zustimmen. 

  • Erklärung wie über das Zustimmungsmanagement in der BankingApp zusgestimmt werden kann
Zustimmung über das Formular
  • Sie haben ein Formular erhalten. Füllen Sie das Zustimmungsformular aus und senden Sie es anschließend an uns zurück.

FAQ

Welche Neuerungen gibt es bei den Echtzeitüberweisungen?

Ab Oktober 2025 bieten wir Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen an – digital und beleghaft. Zudem können Sie künftig eigene Limits festlegen.

Was bedeutet die Empfängerüberprüfung „VoP“?

Vor jeder Überweisung prüfen wir, ob Empfängername und Kontoinhaber übereinstimmen, um Falschüberweisungen zu vermeiden. Sie bekommen eine Ampel-Rückmeldung, die Ihnen hilft, sicher zu überweisen.

Was passiert, wenn ich meine Zustimmung nicht erteile?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Warum ist meine Zustimmung "kostenpflichtig"?
  • Die Zustimmung selbst ist nicht kostenpflichtig. Die Zustimmung muss jedoch nach dem Gesetz als kostenpflichtig bezeichnet werden, weil sie sich auf entgeltliche Dienstleistungen bezieht.
  • In unserem Fall kann eine beleghafte Überweisung, je nach Kontomodell, mit einer Gebühr behaftet sein.
Muss ich etwas tun?

Ja, wir benötigen Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Onlinekunden stimmen einfach im OnlineBanking zu, Offlinekunden erhalten alle Informationen per Post und können auch telefonisch oder über ein beigefügtes Rücksendeformular zustimmen.

Warum wird mir das Overlay nach mehreren Logins immer noch angezeigt?

Sollten wir Ihre Zustimmung für mehrere Konten (z. B. auch für minderjährige Kinder) benötigen, so erscheinen diese nacheinander nach jedem neuen Login.

Wenn Sie alle erforderlichen Zustimmungen bestätigt haben, erscheint kein weiteres Overlay mehr.

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Volksbank Franken eG

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