Beleghafte Aufträge
Für Post- und Zahlungsverkehrsbelege, die am letzten Öffnungstag der jeweiligen Filiale des Jahres 2025 bis 12:30 Uhr eingeworfen werden, erfolgt die Verarbeitung noch im Jahr 2025. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass danach eingeworfenes Belegmaterial erst im Jahr 2026 verarbeitet werden kann. Kennzeichnen Sie jene Überweisungen und Datenträger, die erst im Jahr 2026 zu verbuchen sind.
Aufträge per OnlineBanking und Überweisungsterminals
Direkt in der OnlineBanking Anwendung oder am Überweisungsterminal erfasste Überweisungen, die noch 2025 auf Ihrem Konto gebucht werden sollen, müssen am 30.12.2025 bis spätestens 20:00 Uhr über die eBanking Anwendung oder am Terminal ausgeführt werden. Eine Weiterleitung an externe Banken findet am 31.12.2025 nicht mehr statt. Auf die Gutschrift bei bankexternen Zahlungsempfängern haben wir keinen Einfluss.